Allgemeine Geschäftsbedingungen /
Stornierungen
I. Geltung
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Seminare und Veranstaltungen der Firma AVT
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Abweichende Regelungen werden nur wirksam, wenn sie von AVT GmbH schriftlich bestätigt werden.
II. Anmeldungen
- Ankündigungen und Einladungen zu Seminaren erfolgen stets freibleibend.
- Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich per Brief, Telefax oder Internet erfolgen und AVT spätestens zwei Wochen vor Beginn der betreffenden Veranstaltung
zugehen.
- Anmeldungen sind für die Seminare nur verbindlich, wenn die Teilnahme von AVT schriftlich bestätigt wurde.
III. Seminargebühr
- Die Seminargebühr wird von der Person/Firma geschuldet, die die schriftliche Anmeldung unterzeichnet hat (Anmelder).
- Der Anmelder begleicht die Seminargebühr gegen Rechnung sofort nach Rechnungserhalt. Nur vor Seminarbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Seminarteilnahme.
- Bei Nichteinhaltung vorgenannter Zahlungsfrist kann AVT den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen.
IV. Absagen
Für den Fall einer nach Absendung der Teilnahmebestätigung zugehenden Absage gilt folgende Regelung:
- Ein Rücktritt von einem Seminar ist kostenfrei nur bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn möglich.
- Bei einem Rücktritt bis spätestens 7 Tage vor Seminarbeginn, berechnen wir 30% Stornokosten. Eine Anrechnung auf eine Teilnahme an einem späteren Termin ist nicht möglich.
- Ein Rücktritt ab dem 6. Tag vor Seminarbeginn ist nicht mehr möglich. Es ist der volle Rechnungsbetrag fällig.
- Für Teilnehmer mit Bildungsgutschein gelten gesonderte Regelungen.
V. Verzug-Aufrechnung
- Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Anmelder verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.
- Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von AVT st nur mit rechtskräftig festgestellten oder von AVT
nicht bestrittenen Gegenforderungen zulässig. Dies gilt entsprechend für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts (auch aus § 369 HGB).
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VI. Haftung von AVT
- Wird eine Veranstaltung nicht oder nicht wie vorgesehen durchgeführt, so besteht Anspruch auf
Rückzahlung der Seminargebühr. Weitergehende Ansprüche gegenüber AVT, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
- AVT haftet nicht für Schäden, die Anmeldern oder Teilnehmern im Zusammenhang mit
Seminaren
entstehen, es sei denn, das ein zumindest grob fahrlässiges Verschulden von AVT oder seiner
Erfüllungsgehilfen vorliegt.
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Für alle Haftungsansprüche die den Teilnehmern aus nicht oder teilerbrachten Reise- und
Unterbringungsleistungen entstehen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des beauftragten Reisunternehmens.
VII. Kopierverbot
Das Kopieren jeglicher Software sowie die Mitnahme von Kopien ist untersagt.
VIII. Haftung des Anmelders
Der Anmelder steht dafür ein, daß die von ihm angemeldeten Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
insbesondere das Kopierverbot, vollumfänglich beachten. Jeglicher Verstoß des Anmelders oder eines von ihm gemeldeten Teilnehmers gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet den
Anmelder zum Schadenersatz
IX. Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden Ansprüche ist der Sitz unserer Firma. Gerichtsstand für beide Teile- auch für Wechsel- und Scheckklagen – ist Hamburg. Die
Gerichtsstandvereinbarung wird auch für die Fälle getroffen, in denen der Kunde (Anmelder) keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, oder der Wohnsitz oder der
gewöhnliche Aufenthaltsort des Anmelders bei Klageerhebung unbekannt ist oder sich im Ausland befindet.
X. Teilnichtigkeit